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Geschlechter­gerechtigkeit | Drucken |  E-Mail
Barbara Schulz   
01.09.2011

Im Jahre 2010 wurden 33,3 Prozent der Kinder außerehelich geboren, in den neuen Bundesländern waren es 60 Prozent, in den alten 27 Prozent. Das kann mitbestimmt sein durch die bessere Ausstattung mit Kinderbetreuungseinrichtungen im Ostteil. Die Tendenz zu außer­ehelichen Geburten gibt es auch in anderen Ländern Europas. Am höchsten war sie wohl 2009 in Estland mit 59 Prozent.

In der Bundesrepublik entschied der Bundesgerichtshof, dass eine geschiedene Frau ganztägig berufstätig werden muss, wenn das Kind drei Jahre alt ist; sie hat dann keinen Unterhaltsanspruch mehr. Ausnahmen gibt es nur in „begründeten Fällen“. Die Berufstätigkeit der Mütter ist prinzipiell richtig, nur bedarf es einer entsprechenden Kinderbetreuung. Es bedarf einer qualifizierten Ausbildung der Betreuenden, es bedarf auch einer entsprechenden Bezahlung. Es bedarf aber auch einer Arbeitszeit, die die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf ermöglicht.

Dass der Kampf um Geschlechtergerechtigkeit noch längst nicht ausgefochten ist, zeigt auch die Lohnentwicklung. Nicht nur, dass die Durchschnittseinkommen von 1429 Euro im Jahr 2000 auf 1394 Euro im Jahr 2010 gesunken sind; in den unteren Einkommensgruppen sind die Nettogehälter um 16 bis 22 Prozent gesunken. Und da arbeiten bevorzugt Frauen. Die Altersarmut ist eine der unschönen Aussichten für Frauen.

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