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Selten ist der Machterhaltungsanspruch der Gewerkschaftsbürokratie so offen zutage getreten wie mit der gemeinsamen Initiative von DGB und BDA zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes. Sie schreckt dabei nicht einmal vor der Einschränkung des Streikrechts zurück. Und die Partei Die Linke gibt der Bürokratie Rückendeckung. Ausgangspunkt der gemeinsamen Initiative von DGB und BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) war die am 27.1.2010 erfolgte Anfrage des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) an den 10. Senat zur Frage der Tarifeinheit. Hier war schon absehbar, dass das höchste deutsche Arbeitsgericht von seiner bisherigen Rechtsprechung zur Tarifeinheit abrücken würde. Worum ging es? „Christliche Gewerkschaften“ Bisher galt das Spezialitätsprinzip. Gab es für eine bestimmte Belegschaft zwei konfligierende Tarifverträge, dann galt derjenige, der spezifischer auf den Betrieb zugeschnitten war. Das war solange kein größeres Problem, wie beide Tarifverträge von derselben Gewerkschaft abgeschlossen waren. Wurde aber beispielsweise der spezifischere von den „Christlichen“1 abgeschlossen, dann diente dies durchweg dem Unterlaufen des Flächentarifvertrages einer DGB-Gewerkschaft, unabhängig davon, wie viele Mitglieder die „Christlichen“ in dem entsprechenden Betrieb überhaupt haben. Mit Recht hatten die DGB-Gewerkschaften diese Rechtsprechung immer kritisiert: „In Fällen der Tarifpluralität [Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften] ist sie [die „Tarifkonkurrenz“] allerdings nicht akzeptabel, weil dadurch die Mitglieder der Gewerkschaft, deren Vertrag verdrängt wird, in ihrer Koalitionsfreiheit […] eingeschränkt werden“ (IG Metall). Daraus zog der DGB aber nicht den Schluss, dass kein Tarifvertrag verdrängt werden darf (also der eigene Tarif für die eigenen Mitglieder gilt), sondern er suchte nach einem Mittel, den DGB-Gewerkschaften die absolute Tarifhoheit vorzubehalten. Offen wurde ausgesprochen: “Tarifverträge von Spartengewerkschaften wie dem Marburger Bund der GDL oder der Vereinigung Cockpit werden durch das Spezialitätsprinzip begünstigt.“ Mit anderen Worten: Der DGB fürchtet die Konkurrenz anderer Verbände, die mit mehr Entschlossenheit bessere Tarifverträge durchsetzen und damit mittel- und langfristig den DGB-Gewerkschaften den Rang ablaufen, und zwar nicht nur in Nischenbereichen. Tarifeinheit gekippt Als sich nun Anfang des Jahres andeutete, dass das BAG das Prinzip der Tarifeinheit kippen würde, hatte der DGB nichts Besseres zu tun, als sich mit dem Klassengegner zusammenzusetzen und ein gemeinsames Eckpunktepapier zu verfassen. Die gleichzeitige Gültigkeit von verschiedenen Tarifverträgen wurde von der IGM mit drei „Argumenten“ abgelehnt: Erstens entspreche die Tarifeinheit dem „Organisationsprinzip deutscher Gewerkschaften“. Gerade so, als sei dies eine für Deutschland naturgegebene Ordnung. Gewerkschaften sind Zusammenschlüsse abhängig Beschäftigter, um den Preis der Ware Arbeitskraft hochzuhalten (also Entgelte und Arbeitsbedingungen). Gewerkschaften sind kein Ordnungsprinzip und erst recht keine Ordnungsmacht, die darüber befinden soll, wie oder wo sich die abhängig Beschäftigten organisieren. Sind diese mit der Politik einer bestimmten Organisation nicht einverstanden, muss es ihnen grundsätzlich unbenommen bleiben, sich anders zu organisieren. Die Koalitionsfreiheit ist sogar in der bürgerlichen Verfassung (Art. 9 GG) verankert. Zweitens fördere eine Tarifpluralität die „Zersplitterung der Belegschaft“. Eine Zersplitterung wird im gemeinsamen Kampf überwunden, nicht mit der Etablierung eines allmächtigen Apparats, der etwa für den Abschluss von Tarifverträgen ein Monopol hat. Drittens zitiert die IG Metall die FAZ, die „eine Welle von Arbeitskämpfen“ fürchtet, ohne klarzustellen, dass dies alles andere als eine Horrorvorstellung ist. Was gäbe es Besseres als eine „Welle von Arbeitskämpfen“? Eine Gewerkschaft, die nicht kämpft, verliert ihre Existenzberechtigung. Denn wenn sie aufgrund mangelnder Durchsetzungsbereitschaft ihre Anziehungskraft verliert, kann sie dies nicht durch eine Transformation in einen Dienstleistungsverein kompensieren, so sehr dies viele dieser BürokratInnen heute anstreben. Machtpoker Am 23.6.2010 hat nun das BAG die Tarifeinheit erwartungsgemäß gekippt. Kurze Zeit später wurde bekannt, dass der DGB zusammen mit der BDA schon heimlich eine Gesetzesnovelle entworfen hatte, um damit auf den Gesetzgeber einzuwirken. Dies geschah hinter dem Rücken der Mitgliedschaft und unter Preisgabe zentraler Grundsätze gewerkschaftlichen Selbstverständnisses. Der DGB will seine numerische Überlegenheit für den Machterhalt des Apparates nutzen und ein Monopol für den tarifvertraglichen Vertretungsanspruch errichten. Ganz unabhängig vom unveräußerlichen Recht der Koalitionsfreiheit, die natürlich nur dann existiert, wenn jede Gewerkschaft auch für ihre Ziele kämpfen und streiken darf: Diese Politik des DGB dient der Verteidigung der schlechten DGB-Tarifverträge gegen jene der „Spartengewerkschaften“. Auch wenn diese meistens ebenfalls nicht das Gelbe vom Ei sind: Die BDA trägt mit Freude die gemeinsame Initiative mit dem DGB (der Gesetzentwurf stammt aus einer BDA-Kanzlei!). Denn: Mit der Aufgabe der Tarifeinheit und mit der Freiheit für jede Gewerkschaft, für ihre Ziele zu streiken, droht dem Kapital eine Belebung der Tarifauseinandersetzungen mit zwei möglichen Folgen: Erstens kann damit der Preis der Ware Arbeitskraft (Löhne und Arbeitsbedingungen) eher steigen als bisher, und zweitens verringern häufigere Tarifkämpfe sowohl die langfristige Planungssicherheit der Betriebe (Kalkulation) als auch die kurzfristige. Denn angesichts kleiner Lagerhaltung birgt jeder Streik eine Gefährdung von Lieferung und Produktion. Spartengewerkschaften... Momentan ist nicht absehbar, dass es zu einer Gründungswelle neuer Gewerkschaften kommen wird. Allein die Hürden, die grundrechtswidrig der anarchosyndikalistischen FAU auferlegt werden (siehe den Konflikt „Babylon“2), lassen solche Prozesse schwierig erscheinen, es sei denn, eine ganze Berufsgruppe mit einer gewissen ökonomischen Macht spaltet sich von einem existierenden Verband ab. So lief es schon bei den Spartengewerkschaften Marburger Bund, Vereinigung Cockpit und Gewerkschaft der Lokführer (GDL), die früher allesamt in einer Tarifunion mit der entsprechenden DGB-Gewerkschaft agierten. 1992 entstand dann noch die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) und 2004 die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF). ... und die Ursache ihrer Entstehung Eine wesentliche Ursache für diese Prozesse seit Anfang der 1990er Jahre: Die Gewerkschaften haben zu sehr auf die Bezahlbarkeit ihrer Forderungen geschaut und bei den Abschlüssen das Gesamtvolumen dadurch für die Gegenseite akzeptabel („bezahlbar“) gehalten, dass sie den unteren Einkommensgruppen eine gerade noch nennenswerte Erhöhung zuteilten und dafür die oberen Gruppen fast leer ausgehen ließen. Diese haben damit in aller Regel noch nicht einmal ihren Reallohn halten können. Das musste ins Desaster führen und hat die Abtrennung dieser Berufsgruppen geradezu provoziert, und zwar immer dort, wo diese Gruppen Durchsetzungsmacht haben.3 Natürlich ist die Solidarität ein hohes Gut, und wir sollten anstreben, dass durchsetzungsfähige Berufsgruppen andere Teile der Belegschaft (bzw. Branche) mitnehmen und helfen, einen für alle KollegInnen guten Tarifvertrag durchzusetzen. Aber das geht halt nur, wenn ein solcher Tarifvertrag wirklich was bringt. Wo bleibt eigentlich die Gesetzesinitiative gegen die seit Jahren beklagte Tarifflucht der „Arbeitgeber“, die in vielen Bereichen (Druckindustrie, Metallindustrie usw.) aus den Verbänden ausgetreten sind bzw. umstrukturiert haben und mit ihren neuen Betrieben nicht dem Verband beigetreten sind? In den vergangenen Wochen haben sich vor allem im Organisationsbereich von ver.di bestimmte Fachgruppen vehement gegen den Gesetzesvorschlag von DGB-BDA gewehrt, zum einen aus richtigen allgemein-politischen Erwägungen, zum anderen aber auch, weil einige von ihnen in den entsprechenden Betrieben selbst in der Minderheit sind (Journalisten, Musiker usw.) Die Linke stützt die Bürokratie Dass die DGB-Bürokratie mit ihrem abscheulichen Verrat die Klasseninteressen derjenigen mit Füßen tritt, die sie zu vertreten vorgibt, ist leider nichts grundsätzlich Neues, auch wenn das Ausmaß dieses Mal wirklich schockieren kann. Dass aber die Parteispitze von Die Linke nichts anderes zu tun hat, als den Gewerkschaftsvorständen den Rücken zu stärken, ist mehr als desillusionierend. Es ist ein politischer Skandal sondergleichen. Die Gewerkschafter Klaus Ernst (Parteivorsitzender) und Werner Dreibus (Gewerkschaftsbeauftragter) haben dem DGB Unterstützung zugesagt.4 Sie behaupten, dass mit dem Gesetzesentwurf der „Dumping-Konkurrenz“ durch christliche und andere arbeitgebernahe Organisationen Einhalt geboten werden könne. Dem ist zu entgegnen: Wer hat denn mit seiner Unterschrift unter die Leiharbeitstarifverträge überhaupt erst ermöglicht, dass die EU-Richtlinie „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ unterlaufen werden kann? Die Parteispitze will mit ihrem Beistand für den DGB ihr strategisches Bündnis fördern. Mit dem DGB und der SPD will sie ja gemeinsam einen „Politikwechsel“ herbeiführen. Außerdem hat es einen Begleiteffekt: Es stärkt die Position der hauptamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre der Partei, die damit dokumentieren, dass sie nicht in Opposition zur Gewerkschaftsführung stehen. Inzwischen haben Klaus Ernst, Michael Schlecht und Ulrike Zerhau eine etwas vorsichtigere Erklärung verfasst, ohne jedoch den DGB zu kritisieren und in Wirklichkeit Stellung zu beziehen.5 Der Verweis auf die „Christlichen“ zieht nicht, denn deren Gewerkschaftscharakter wird von den Gerichten mangels nachgewiesener Durchsetzungskraft (also Streikfähigkeit) zunehmend infrage gestellt. Die aktuelle Kampagne der IG Metall („Arbeit fairteilen“) ist doch nur ein Krampf und zutiefst unglaubwürdig. Wer will denn glaubhaft gegen Billiglöhne antreten, wenn er vorher selbst seine Unterschrift unter einen solchen Tarifvertrag gesetzt hat? Protest ist notwendig Wer sich gegen einen billigeren „christlichen“ Haustarifvertrag wehren will, muss nur selbst einen besseren durchsetzen und dann können die eigenen Mitglieder davon profitieren. Für dieses Verfahren hat das BAG, was selten genug ist, mal eine wirklich gute Entscheidung getroffen. Jetzt gilt es, den Gremien in den DGB-Gewerkschaften Dampf zu machen, damit der DGB seine Gesetzesinitiative schnellstmöglich zurückzieht. Und Protestbriefe an den Parteivorstand von Die Linke wären auch nicht verkehrt. „(1) Überschneiden sich im Betrieb eines Unternehmens die Geltungsbereiche der Rechtsnormen von Tarifverträgen, die auf Gewerkschaftsseite durch unterschiedliche Tarifvertragsparteien geschlossen worden sind (konkurrierende Tarifverträge), ist nur derjenige Tarifvertrag anwendbar, der dort die größere Arbeitnehmerzahl im Sinne von § 3 Absatz 1, Absatz 3, § 4 Absatz 1 Satz 1 erfasst.
(2) Die Friedenspflicht aus dem nach Absatz 1 anwendbaren Tarifvertrag erstreckt sich auch auf konkurrierende Tarifverträge.“
1 Der Christliche Gewerkschaftsbund besteht aus 16 Berufsverbänden und hat angeblich 280 000 Mitglieder 2 Vgl. dazu labournet.de sowie die Erklärung des RSB auf: http://www.rsb4.de/content/view/3802/88/ 3 Vgl. auch die Stellungnahme von 6 Spartengewerkschaften zur Tarifpluralität: http://www.vcockpit.de/fileadmin/dokumente/vcaktuelles/Positionspapier_Tarifpluralitaet.pdf 4 Siehe die Erklärung von Klaus Ernst: http://www.die-linke.de/index.php?id=251&tx_ttnews[tt_news]=12524&tx_ttnews[backPid]=35&no_cache=1 5 „In jedem Fall muss auch mitdiskutiert werden, wie durch politische Kooperation das Problem gelöst oder zumindest geregelt werden kann.“ http://tinyurl.com/36lwp25 |